Wussten Sie schon, dass die meisten Dienstwagen einer UVV-Prüfung unterliegen?

Die UVV-Prüfung ist eine Unfallverhütungsvorschrift gemäß §57 Abs. 1 DGUV 70.
Das gewerblich genutzte Fahrzeug muss mindestens einmal jährlich von einem technischen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Dazu gehören Personenkraftwagen, wie z.B. Poolfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge, z.B. alle gewerblich genutzten Transporter.

Ist dies bei Ihnen der Fall? Wir erledigen das für Sie. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit uns.