Täglich stellen wir unseren Kunden die Frage:

„Haben Sie in Ihrem Voll-/ Teilkasko Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung?“

Viele Kunden wissen nicht, ob sie einen werkstattgebundenen Vertrag abgeschlossenen haben. Denn häufig ist dies automatisch ein Bestandteil der Verträge (insbesondere bei Online-Versicherungen)!

Falls Sie sich hierbei keine Überraschung wünschen, werfen Sie schnell einen Blick in Ihren Vertrag.

Möchten Sie sich die Werkstatt nicht vorschreiben lassen? Denn die genannte Partnerwerkstatt kann dann auch schon mal in der nächsten Stadt liegen..

Treffen Sie selbst die Wahl Ihrer Werkstatt!

Wir beraten Sie gern jederzeit bei allen Fragen rund ums Auto oder im Schadenfall!