Prüfbericht-Kürzungen bei Unfallschäden – Was Versicherungen oft streichen und was Ihnen zusteht
4. November 2025
Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall sind viele Autofahrer überrascht: Der Prüfbericht der Versicherung oder eines Prüfdienstes enthält oft zahlreiche Kürzungen. Doch nicht jede Streichung ist berechtigt – insbesondere dann nicht, wenn die Reparatur in einer fachkundigen Werkstatt wie Luhof erfolgt ist.
Damit Sie wissen, welche typischen Kürzungen im Prüfbericht auftauchen und worauf Sie als Geschädigter Anspruch haben, finden Sie hier eine kompakte Übersicht.
Ihre Rechte bei Prüfbericht-Kürzungen
Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Das Wichtigste:
- Konkrete Abrechnung: Es zählt, was tatsächlich gemacht wurde – solange es fachgerecht, plausibel und ortsüblich ist.
- Fiktive Abrechnung: Erstattet wird, was für die Wiederherstellung erforderlich wäre – auch ohne tatsächliche Reparatur.
Unser Praxistipp bei Kürzungen durch die Versicherung
- Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten Fragen Sie uns! Im Haftpflichtfall trägt die Versicherung die Kosten
- Werkstatt kontaktieren – Wir von Luhof unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Rechtsanwalt / Versicherer
- Vertragsbedingungen prüfen – bei Kaskoschäden
- Gutachter um Stellungnahme bitten, falls Kürzungen unverständlich sind
Typische Kürzungen im Prüfbericht – fiktive vs. konkrete Abrechnung
| Kürzungsart | Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur) | Konkrete Abrechnung (bei Reparatur durch Luhof) |
| Stundensätze / Werkstattlöhne | Kürzung auf günstigere Werkstatt möglich | Unsere Stundenverrechnungssätze entsprechen dem ortsüblichen Niveau freier Werkstätten |
| UPE-Aufschläge (Preisaufschlag auf Ersatzteile) | Häufige Streichung bei fehlender Begründung | Wir verwenden ausschließlich Originalteile – der UPE-Aufschlag ist branchenüblich und anerkannt |
| Beilackierung / Farbtonangleichung | Oft als „nicht erforderlich“ abgelehnt | Bei modernen Lacken meist unerlässlich – wir dokumentieren diese fachgerecht, was eine Erstattung ermöglicht |
| Reinigung | Wird häufig gestrichen, wenn nicht dokumentiert | Reinigung ist fester Bestandteil unserer Reparaturprozesse und wird vollständig dokumentiert |
| Kleinteilepauschale | Kürzung oder Streichung häufig, da pauschal | Unsere Pauschalen basieren auf tatsächlichem Materialeinsatz und gelten als branchenüblich |
| Probefahrt, Kalibrierung (z. B. Sensorik) | Selten anerkannt bei fiktiver Abrechnung | Bei uns erfolgen diese Maßnahmen tatsächlich – daher abrechenbar und belegbar |
Fazit: Kürzungen im Prüfbericht sind kein Grund zur Verunsicherung
Ein gekürzter Prüfbericht bedeutet nicht, dass Ihr Anspruch verloren ist. Mit fachlicher Dokumentation und rechtlicher Unterstützung lassen sich viele Kürzungen erfolgreich anfechten.
Ihr Anspruch auf vollständigen Schadensersatz bleibt bestehen!
Vertrauen Sie auf Luhof als erfahrene Partnerwerkstatt, die Sie bei der gesamten Schadensabwicklung begleitet – von der Begutachtung über die Reparatur bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns
Hans Luhof GmbH
Karosserie • Lack • Mechanik
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Unfallreparaturen und Schadensregulierung.


