Prüfbericht-Kürzungen bei Unfallschäden – Was Versicherungen oft streichen und was Ihnen zusteht

4. November 2025

Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall sind viele Autofahrer überrascht: Der Prüfbericht der Versicherung oder eines Prüfdienstes enthält oft zahlreiche Kürzungen. Doch nicht jede Streichung ist berechtigt – insbesondere dann nicht, wenn die Reparatur in einer fachkundigen Werkstatt wie Luhof erfolgt ist.

Damit Sie wissen, welche typischen Kürzungen im Prüfbericht auftauchen und worauf Sie als Geschädigter Anspruch haben, finden Sie hier eine kompakte Übersicht.

Ihre Rechte bei Prüfbericht-Kürzungen

Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Das Wichtigste:

  • Konkrete Abrechnung: Es zählt, was tatsächlich gemacht wurde – solange es fachgerecht, plausibel und ortsüblich ist.
  • Fiktive Abrechnung: Erstattet wird, was für die Wiederherstellung erforderlich wäre – auch ohne tatsächliche Reparatur.

Unser Praxistipp bei Kürzungen durch die Versicherung

  1. Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten Fragen Sie uns! Im Haftpflichtfall trägt die Versicherung die Kosten
  2. Werkstatt kontaktieren – Wir von Luhof unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Rechtsanwalt / Versicherer
  3. Vertragsbedingungen prüfen – bei Kaskoschäden
  4. Gutachter um Stellungnahme bitten, falls Kürzungen unverständlich sind

Typische Kürzungen im Prüfbericht – fiktive vs. konkrete Abrechnung

Kürzungsart Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur) Konkrete Abrechnung (bei Reparatur durch Luhof)
Stundensätze / Werkstattlöhne Kürzung auf günstigere Werkstatt möglich Unsere Stundenverrechnungssätze entsprechen dem ortsüblichen Niveau freier Werkstätten
UPE-Aufschläge (Preisaufschlag auf Ersatzteile) Häufige Streichung bei fehlender Begründung Wir verwenden ausschließlich Originalteile – der UPE-Aufschlag ist branchenüblich und anerkannt
Beilackierung / Farbtonangleichung Oft als „nicht erforderlich“ abgelehnt Bei modernen Lacken meist unerlässlich – wir dokumentieren diese fachgerecht, was eine Erstattung ermöglicht
Reinigung Wird häufig gestrichen, wenn nicht dokumentiert Reinigung ist fester Bestandteil unserer Reparaturprozesse und wird vollständig dokumentiert
Kleinteilepauschale Kürzung oder Streichung häufig, da pauschal Unsere Pauschalen basieren auf tatsächlichem Materialeinsatz und gelten als branchenüblich
Probefahrt, Kalibrierung (z. B. Sensorik) Selten anerkannt bei fiktiver Abrechnung Bei uns erfolgen diese Maßnahmen tatsächlich – daher abrechenbar und belegbar

Fazit: Kürzungen im Prüfbericht sind kein Grund zur Verunsicherung

Ein gekürzter Prüfbericht bedeutet nicht, dass Ihr Anspruch verloren ist. Mit fachlicher Dokumentation und rechtlicher Unterstützung lassen sich viele Kürzungen erfolgreich anfechten.

Ihr Anspruch auf vollständigen Schadensersatz bleibt bestehen!

Vertrauen Sie auf Luhof als erfahrene Partnerwerkstatt, die Sie bei der gesamten Schadensabwicklung begleitet – von der Begutachtung über die Reparatur bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns

Hans Luhof GmbH
Karosserie • Lack • Mechanik
Telefon: 0233153784
E‑Mail: info@luhof.de
Adresse: Eppenhauser Str. 34-36, 58093 Hagen

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Unfallreparaturen und Schadensregulierung.